Das Kostendach wird ohne vorgängige Freigabe nicht überschritten. Abgerechnet wird der effektive Aufwand auf Basis eines Stundenrapports. Die bisher aufgelaufenen Stunden aus Baulandstudie und Voranfrage werden separat zu CHF 80.–/h verrechnet.
Alle Details in der vollständigen Vereinbarung unten.
La cosa più difficile che costruiamo
Neubau Doppeleinfamilienhaus, Oberriedweg, Parzelle 3215, 3123 Belp
Machbarkeitsabklärung (Volumenstudie, Phase 1 gemäss SIA) für den Neubau eines Doppeleinfamilienhauses auf der Parzelle 3215, Oberriedweg, 3123 Belp. Ziel ist die Erarbeitung des optimalen Bauvolumens unter Berücksichtigung der Bauvorschriften und einer funktionierenden Parkierung nach VSS-Normen.
Unter Berücksichtigung folgender Aufgabenstellungen:
Zur Bearbeitung der Aufgabenstellungen gemäss Ziff. 1.1 umfasst die Vorstudie folgende Leistungen:
Die Bearbeitung erfolgt ausschliesslich auf Volumenbasis. Grundrisse und Fassaden werden in dieser Phase nicht erstellt.
Auf Basis dieser Volumenstudie erfolgt keine weitere Bauvoranfrage.
Erforderliche behördliche Bewilligungen sind Sache der Bauherrschaft; die Studio Semplice AG liefert die dafür erforderlichen Unterlagen.
Die weiterführende Planung (Vorprojekt und Bauprojekt) ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und wird separat vereinbart. Darüber hinausgehende Leistungen erfolgen als zusätzliche Leistung gemäss Ziff. 2.
Abrechnung nach effektivem Aufwand zu CHF 120.–/h (exkl. MwSt.), begrenzt durch ein Kostendach von CHF 7'500.– (exkl. MwSt.) für den Leistungsumfang gemäss Ziff. 1.3.
Das Kostendach wird ohne vorgängige Freigabe durch die Auftraggeberschaft nicht überschritten. Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines Stundenrapports.
Die bis zur Auftragserteilung bereits erbrachten Leistungen — Baulandstudie, behördliche Abklärungen sowie Erarbeitung und Einreichung der Voranfrage betreffend den grossen Grenzabstand — werden zu einem reduzierten Ansatz von CHF 80.–/h (exkl. MwSt.) nach effektivem Aufwand verrechnet: 14.5 Stunden, CHF 1'160.– (exkl. MwSt.). Der Stundenrapport wird auf Verlangen offengelegt. Diese Position ist im Kostendach gemäss vorstehendem Absatz nicht enthalten.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.).
Leistungen, die über den Umfang gemäss Ziff. 1.3 hinausgehen — insbesondere Grundrisse, Fassaden, weitere Varianten oder eine erneute Bauvoranfrage — werden in Absprache mit der Auftraggeberschaft zum gleichen Stundenansatz und mit separater Kostendach-Vereinbarung verrechnet.
Nicht im Honorar enthalten und separat zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet werden insbesondere:
Für Drittleistungen werden Offerten eingeholt; sie werden vorgängig angekündigt und erst nach Freigabe durch die Auftraggeber/in beauftragt.
Nebenkosten (z. B. Druckkosten, Plotkosten, Reisespesen, Telefon- und Versandkosten) sind im Honorar nicht enthalten und werden pauschal mit 4.0 % der Honorarsumme verrechnet.
Eine Akontozahlung wird nicht erhoben. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
Die Lieferfrist beträgt rund 4 bis 6 Wochen ab Auftragserteilung und Vorliegen der Terrainaufnahme. Der genaue Terminplan wird nach Auftragserteilung in Absprache mit der Auftraggeber/in festgelegt.
Vertragsbestandteil ist die Norm SIA 102 «Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten» in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und der Norm SIA 102 gehen die Bestimmungen dieser Vereinbarung vor.
Diese Vereinbarung untersteht dem schweizerischen Recht, insbesondere den Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) sowie der in Ziff. 6 genannten Norm SIA 102.
Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt der Gerichtsstand Bern.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Diese Vereinbarung kann elektronisch unterzeichnet werden. Die Parteien anerkennen die elektronische Unterzeichnung als gültige und verbindliche Form der Zustimmung.
Wird der Auftrag von der Auftraggeber/in vor vollständiger Erbringung der Leistungen abgebrochen, werden die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs erbrachten Leistungen nach effektivem Zeitaufwand (CHF 120.–/h, exkl. MwSt.) verrechnet.
Die Studio Semplice AG erklärt, folgende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, die Versicherung während der Dauer des Vertrages aufrecht zu erhalten und die entsprechenden gültigen Versicherungsnachweise der Auftraggeber/in auf Verlangen zu übergeben:
Versicherungsgesellschaft: Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG
Policen-Nr.: T 80.2.048.991
Selbstbehalt pro Schadenereignis:
Die Haftung der Studio Semplice AG aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen; insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen sowie für Folgeschäden.
Sollte die Beauftragte haftbar sein, gestaltet sich die Haftung wie folgt:
Die Beauftragte haftet für alle Schadenfälle insgesamt höchstens im Umfang der Deckungssummen der vorstehend aufgeführten Berufshaftpflichtversicherung.
Die Beauftragte haftet für alle Schadenfälle insgesamt höchstens im Umfang des Betrages von CHF ___.
Wird keine der vorstehenden Möglichkeiten angekreuzt, haftet die Beauftragte für alle Schadenfälle insgesamt höchstens im Umfang der Deckungssummen der vorstehend aufgeführten Berufshaftpflichtversicherung.
Die Zeichnungen und Unterlagen sind geistiges Eigentum der Studio Semplice AG und urheberrechtlich geschützt. Die Pläne bzw. deren Inhalt dürfen nur gemäss Absprache und im Sinne der Planersteller/in verwendet werden.
Insbesondere dürfen die Planunterlagen ohne vorherige Genehmigung der Studio Semplice AG nicht vervielfältigt oder zur Erstellung von Angeboten durch konkurrierende Firmen benutzt werden.
Mit der vollständigen Bezahlung des Honorars erwirbt die Auftraggeber/in das Recht, die Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
Die Studio Semplice AG ist berechtigt, das fertiggestellte Objekt zu fotografieren und als Referenz zu publizieren.