Honorarofferte — Studio Semplice

Honorarofferte · Vorstudie
01 — Ihr Projekt

Ihr Projekt

02 — Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

03 — Honorar

Honorar

Kostendach exkl. MwSt. CHF Abrechnung nach effektivem Aufwand: CHF .–/h

Das Kostendach wird ohne vorgängige Freigabe nicht überschritten. Abgerechnet wird der effektive Aufwand auf Basis eines Stundenrapports. Die bisher aufgelaufenen Stunden aus Baulandstudie und Voranfrage werden separat zu CHF 80.–/h verrechnet.

04 — Sicherheit & Konditionen

Sicherheit & Konditionen

05 — Die Vereinbarung

Die Vereinbarung

Alle Details in der vollständigen Vereinbarung unten.

Studio|Semplice

La cosa più difficile che costruiamo

Honorarvereinbarung Vereinbarungs-Nr. 2026-04
Datum 26.07.2026
Gültig bis 25.08.2026
Auftraggeber/in Dominique Julen
Dorfstrasse 14
3123 Belp
Auftraggeber/in 2 Nicole Julen
Dorfstrasse 14
3123 Belp
und
Architektin / Planerin Studio Semplice AG
Pilatusstrasse 30
6003 Luzern

Honorarvereinbarung für eine Vorstudie

Neubau Doppeleinfamilienhaus, Oberriedweg, Parzelle 3215, 3123 Belp

01

Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1.1 Vertragsgegenstand

Machbarkeitsabklärung (Volumenstudie, Phase 1 gemäss SIA) für den Neubau eines Doppeleinfamilienhauses auf der Parzelle 3215, Oberriedweg, 3123 Belp. Ziel ist die Erarbeitung des optimalen Bauvolumens unter Berücksichtigung der Bauvorschriften und einer funktionierenden Parkierung nach VSS-Normen.

Unter Berücksichtigung folgender Aufgabenstellungen:

  • Finalisierung der Volumenstudie auf Basis der Erkenntnisse aus der ersten Voranfrage betreffend den grossen Grenzabstand
  • Erarbeitung des optimalen Bauvolumens unter Einhaltung der Bauvorschriften, ausgehend von einem Flachdach
  • Funktionierende Parkierung unter Einhaltung der VSS-Normen
  • Abklärung der Abgrabungsvorschriften und der zulässigen Höhenlage des Untergeschosses
  • Beurteilung der Nutzbarkeit der Geschosse

1.2 Planungsvoraussetzungen und Planungsgrundlagen

  • Baulandstudie Belp, Parzelle 3215, Studio Semplice, vom 17.03.2026
  • Erkenntnisse und Unterlagen der Voranfrage betreffend den grossen Grenzabstand vom 16.06.2026
  • Grundbuchauszug Parzelle 3215 sowie Auszug aus dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
  • Baureglement der Gemeinde Belp, Ausgabe 2024, und Zonenplan
  • Topografie- und Geoportal-Auszug des Kantons Bern
  • Bedürfnisabklärung der Bauherrschaft vom 19.05.2026 und Besprechungsprotokoll vom 11.05.2026

1.3 Leistungsumfang

Zur Bearbeitung der Aufgabenstellungen gemäss Ziff. 1.1 umfasst die Vorstudie folgende Leistungen:

  • Auswertung der Erkenntnisse aus der ersten Voranfrage (grosser Grenzabstand) und Einarbeitung in die Volumenstudie
  • Organisation der Aufnahme des gewachsenen Terrains durch einen Geometer; die Beauftragung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Bauherrschaft
  • Abstimmung des massgebenden gewachsenen Terrains mit der Bauverwaltung der Gemeinde Belp
  • Abklärung der Abgrabungsvorschriften sowie der zulässigen Höhenlage des Untergeschosses gegenüber dem gewachsenen Terrain
  • Beurteilung der Nutzbarkeit der Geschosse
  • Abklärung der Naturgefahren gemäss Gefahrenkarte des Kantons Bern (Rutschung, Sturz)
  • Erarbeitung des optimalen Bauvolumens auf Basis eines Flachdachs unter Berücksichtigung der massgebenden Bauvorschriften (insbesondere Grenzabstände und Gebäudehöhen)
  • Parkierungskonzept unter Einhaltung der VSS-Normen, inklusive Zufahrt, Rampenneigung und Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt auf den Oberriedweg
  • Weiterbearbeitung des bestehenden 3D-Volumenmodells in Archicad
  • Schlussbesprechung in einem der Büros der Studio Semplice AG

Die Bearbeitung erfolgt ausschliesslich auf Volumenbasis. Grundrisse und Fassaden werden in dieser Phase nicht erstellt.

Auf Basis dieser Volumenstudie erfolgt keine weitere Bauvoranfrage.

Erforderliche behördliche Bewilligungen sind Sache der Bauherrschaft; die Studio Semplice AG liefert die dafür erforderlichen Unterlagen.

Die weiterführende Planung (Vorprojekt und Bauprojekt) ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und wird separat vereinbart. Darüber hinausgehende Leistungen erfolgen als zusätzliche Leistung gemäss Ziff. 2.

02

Honorar

Abrechnung nach effektivem Aufwand zu CHF 120.–/h (exkl. MwSt.), begrenzt durch ein Kostendach von CHF 7'500.– (exkl. MwSt.) für den Leistungsumfang gemäss Ziff. 1.3.

Das Kostendach wird ohne vorgängige Freigabe durch die Auftraggeberschaft nicht überschritten. Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines Stundenrapports.

Die bis zur Auftragserteilung bereits erbrachten Leistungen — Baulandstudie, behördliche Abklärungen sowie Erarbeitung und Einreichung der Voranfrage betreffend den grossen Grenzabstand — werden zu einem reduzierten Ansatz von CHF 80.–/h (exkl. MwSt.) nach effektivem Aufwand verrechnet: 14.5 Stunden, CHF 1'160.– (exkl. MwSt.). Der Stundenrapport wird auf Verlangen offengelegt. Diese Position ist im Kostendach gemäss vorstehendem Absatz nicht enthalten.

Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.).

Leistungen, die über den Umfang gemäss Ziff. 1.3 hinausgehen — insbesondere Grundrisse, Fassaden, weitere Varianten oder eine erneute Bauvoranfrage — werden in Absprache mit der Auftraggeberschaft zum gleichen Stundenansatz und mit separater Kostendach-Vereinbarung verrechnet.

Nicht im Honorar enthalten und separat zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet werden insbesondere:

  • Behördliche Gebühren (Auskünfte, Auszüge, allfällige Voranfragegebühren)
  • Geometer (Aufnahme des gewachsenen Terrains) sowie weitere Leistungen Dritter (Vermessungen, Gutachten)
  • Plotkosten und Reproduktionen ab Format A1

Für Drittleistungen werden Offerten eingeholt; sie werden vorgängig angekündigt und erst nach Freigabe durch die Auftraggeber/in beauftragt.

03

Nebenkosten

Nebenkosten (z. B. Druckkosten, Plotkosten, Reisespesen, Telefon- und Versandkosten) sind im Honorar nicht enthalten und werden pauschal mit 4.0 % der Honorarsumme verrechnet.

04

Zahlungsmodalitäten

  • Die bereits erbrachten Leistungen gemäss Ziff. 2 werden mit der Auftragserteilung in Rechnung gestellt
  • Schlusszahlung nach effektivem Aufwand nach Abschluss der Phase 1

Eine Akontozahlung wird nicht erhoben. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

05

Terminplan / Lieferfrist

Die Lieferfrist beträgt rund 4 bis 6 Wochen ab Auftragserteilung und Vorliegen der Terrainaufnahme. Der genaue Terminplan wird nach Auftragserteilung in Absprache mit der Auftraggeber/in festgelegt.

06

Vertragsbestandteil

Vertragsbestandteil ist die Norm SIA 102 «Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten» in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und der Norm SIA 102 gehen die Bestimmungen dieser Vereinbarung vor.

07

Geltendes Recht / Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung untersteht dem schweizerischen Recht, insbesondere den Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) sowie der in Ziff. 6 genannten Norm SIA 102.

Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt der Gerichtsstand Bern.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Diese Vereinbarung kann elektronisch unterzeichnet werden. Die Parteien anerkennen die elektronische Unterzeichnung als gültige und verbindliche Form der Zustimmung.

08

Abbruch / Kündigung

Wird der Auftrag von der Auftraggeber/in vor vollständiger Erbringung der Leistungen abgebrochen, werden die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs erbrachten Leistungen nach effektivem Zeitaufwand (CHF 120.–/h, exkl. MwSt.) verrechnet.

09

Versicherung und Haftung

Die Studio Semplice AG erklärt, folgende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, die Versicherung während der Dauer des Vertrages aufrecht zu erhalten und die entsprechenden gültigen Versicherungsnachweise der Auftraggeber/in auf Verlangen zu übergeben:

  • Personenschäden CHF 5'000'000.– pro Einzelereignis
  • Sachschäden CHF 5'000'000.– pro Einzelereignis
  • Bautenschäden CHF 500'000.– pro Einzelereignis
  • Reine Vermögensschäden CHF 500'000.– pro Einzelereignis

Versicherungsgesellschaft: Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG
Policen-Nr.: T 80.2.048.991

Selbstbehalt pro Schadenereignis:

  • Personen- / Sachschäden CHF 500.–
  • Bauten- / Vermögensschäden CHF 2'000.– plus 20 % des Restschadens (max. CHF 50'000.–)

Die Haftung der Studio Semplice AG aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen; insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen sowie für Folgeschäden.

Sollte die Beauftragte haftbar sein, gestaltet sich die Haftung wie folgt:

Die Beauftragte haftet für alle Schadenfälle insgesamt höchstens im Umfang der Deckungssummen der vorstehend aufgeführten Berufshaftpflichtversicherung.

Die Beauftragte haftet für alle Schadenfälle insgesamt höchstens im Umfang des Betrages von CHF ___.

Wird keine der vorstehenden Möglichkeiten angekreuzt, haftet die Beauftragte für alle Schadenfälle insgesamt höchstens im Umfang der Deckungssummen der vorstehend aufgeführten Berufshaftpflichtversicherung.

10

Verwendungsvorbehalt / Vertraulichkeitsvermerk

Die Zeichnungen und Unterlagen sind geistiges Eigentum der Studio Semplice AG und urheberrechtlich geschützt. Die Pläne bzw. deren Inhalt dürfen nur gemäss Absprache und im Sinne der Planersteller/in verwendet werden.

Insbesondere dürfen die Planunterlagen ohne vorherige Genehmigung der Studio Semplice AG nicht vervielfältigt oder zur Erstellung von Angeboten durch konkurrierende Firmen benutzt werden.

Mit der vollständigen Bezahlung des Honorars erwirbt die Auftraggeber/in das Recht, die Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck zu verwenden.

Die Studio Semplice AG ist berechtigt, das fertiggestellte Objekt zu fotografieren und als Referenz zu publizieren.

Studio Semplice AG
Ort:
Datum:
Unterschrift
Dominique Julen
Ort:
Datum:
Unterschrift
Nicole Julen
Ort:
Datum:
Unterschrift
Studio Semplice AG Pilatusstrasse 30 · 6003 Luzern  ·  +41 79 196 92 68  ·  studiosemplice.ch  ·  christopher.sileno@studiosemplice.ch